Piloten in den Vereinen dürfen Gäste mitnehmen und dafür eine Beteiligung an den Kosten annehmen. Das hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in einem Schreiben an die Landesluftfahrtbehörden geklärt.
[notice]Die Rechtslage für Gastflüge war seit Inkrafttreten des europäischen Pilotenlizenzrechts am 8. April 2013 nicht eindeutig und die Vereine verunsichert. Nun ist geklärt, dass bis zur endgültigen Klärung durch die EU-Kommission,
- Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
- Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr-/Fluggemeinschaft,
- Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
- Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden und
- Schleppflüge zum Start eines Segelflugzeugs
auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet sind.[/notice]
[Quelle: Deutscher Aero Club e.V.]