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VFR – Nachtflug (FCL.810)

Sunset2
Die Ausbildung umfasst

  • fünf Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht
  • davon mindestens drei Stunden mit Fluglehrer
  • davon mindestens eine Stunde Überlandflugnavigation
  • sowie fünf Alleinstarts und -Landungen bis zum vollständigen Stillstand

Nach Abschluss der Ausbildung wird die Nachtflugqualifikation (NFQ/Night Flying Qualification) als Berechtigung in die Lizenz eingetragen. Hierzu ist lediglich eine Meldung der Ausbildungsstätte an die zuständige Behörde erforderlich.
Es muss keine theoretische noch praktische Prüfung abgelegt werden.

Für Inhaber der LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) wird die Nachtflugausbildung ebenfalls möglich sein. Allerdings muss ein zusätzliches Instrumentenflugtraining nachgewiesen werden. Ein englisches Funksprechzeugnis (BZF I oder AZF) ist für VFR-Nacht in Deutschland nicht vorgeschrieben, aber dringend anzuraten. Nachts wird nicht mit FIS,
sondern auf den Radarfrequenzen gefunkt, auf denen ausschließlich Englisch gesprochen wird.

Ausübung der Berechtigung
Einmal erworben gilt die Berechtigung quasi „auf Lebenszeit“, d.h. so lange der Luftfahrerschein selbst seine Gültigkeit behält. Sie muss nicht separat verlängert werden bzw. verlängert sich automatisch mit der Klassenberechtigung. Es sind keine Mindeststunden für den Erhalt oder das Recht zur Ausübung nachzuweisen.